Vorzeitige Kündigung der Schuldverschreibungen der Anleihe 2018/2023 der PNE AG (ISIN: DE000A2LQ3M9 / WKN: A2LQ3M)

Cuxhaven, 29. Juni 2022 – Der Vorstand der PNE AG hat heute beschlossen, sämtliche der noch ausstehenden und im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse, Quotation Board, gehandelten Schuldverschreibungen der Anleihe 2018/2023 (ISIN: DE000A2LQ3M9 / WKN: A2LQ3M) mit einem Kupon von 4,00% p.a. unter Einhaltung der Mindestkündigungsfrist von 30 Tagen und der Höchstkündigungsfrist von 60 Tagen nach § 4 Nr. 2 der Anleihebedingungen der Anleihe 2018/2023 vorzeitig zu kündigen und zurückzuzahlen. Die Rückzahlung der ausstehenden Schuldverschreibungen erfolgt am 1. August 2022 (Wahl-Rückzahlungstag im Sinne von § 4 Nr. 2 der Anleihebedingungen der Anleihe 2018/2023) zum Betrag von 101% des Nennbetrags je Schuldverschreibung (Wahl-Rückzahlungsbetrag (Call) im Sinne von § 4 Nr. 2 der Anleihebedingungen der Anleihe 2018/2023) zuzüglich aufgelaufener und noch nicht gezahlter Zinsen bis zum 31. Juli 2022 (einschließlich).

Die Kündigung wird den Gläubigern der Schuldverschreibungen der Anleihe 20218/2023 gemäß § 12 der Anleihebedingungen der Anleihe 2018/2023 heute auf der Internetseite der PNE AG (https://ir.pne-ag.com/) und in den nächsten Tagen im Bundesanzeiger bekannt gegeben.